Wir bieten Ihnen auch in diesem Bereich die komplette Produktpalette, wir sind somit in der Lage Ihr Gefahrgut zu transportieren, zu lagern, zu verpacken (für Luft‑, Land- und Seeverkehr). Selbst die Schulung Ihres Personals ist möglich
Externer Gefahrgutbeauftragter (Straße / See / Luft) gem. §1c GbV
(§3 Satz 1 und 2 GbV 2010)
- Überwachung, Beratung, Dokumentation, Jahresbericht und Unfallbericht
Schulungen gem. §6 GbV (bzw. Abs. 1.3 ADR)
(Gefahrguttransport Straßenverkehr)
- Für beauftragte Personen sowie sonstige verantwortliche Personen
Unterweisung gem. §14 GefStoffV
(Gefahrstoffverordnung)
- Handhabung Lagerung
Schulung gem. Abs. 1.3 IMDG-Code
(Landpersonal im Seeverkehr)
- Schulung “Korrektes Erstellen einer IMO Erklärung”
- Schulung “Verpacker im Seeverkehr”
- Schulung “Containerpacken im Seeverkehr”
Schulung gem. VDI 2700 für Verlader
(nicht Fahrzeugführer)
- Ladungssicherung für Verlader
Schulung gem. 1.5 IATA DGR (ICAO) für die Personalkategorien:
- Frachtabfertigung, Passagierabfertigung, Ladeplanung / Cockpitbesatzung und Sicherheitspersonal
Erstellen von:
- Dokumenten (Shippers declaration) für den Luftverkehr
- IMO Erklärung für den Seeverkehr
- gefahrgutrechtliche Dokumente für den Straßenverkehr
- Gefahrstoffkataster